Mitgliedschaften und aktuelle Jahresbeiträge:
- Ordentliches Mitglied kann jede Einzelperson werden. Der Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr beträgt 50,-€.
- In Ausbildung befindlichen ordentlichen Mitgliedern gewähren wir eine kostenlose Mitgliedschaft.
- Außerordentliche Mitglieder können juristische Personen ohne Gewinn orientierung, wie wissenschaftliche Institute, Behörden und Verbände werden. Außerordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 75,-€.
- Korporative Mitglieder können alle übrigen juristischen Personen werden, wie z.B. Industrie- unternehmen und andere Firmen. Kleine Firmen (bis 3 Mitarbeiter) zahlen 125€ im Jahr. Die anderen korporativen Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 300,-€.
- Wenn das Unternehmen, in dem Sie tätig sind, bereits korporatives Mitglied in der DHyG ist, können Sie als Einzelperson Zusatzmitglied werden.
Der Jahresbeitrag beträgt 35€.
Der Jahresbeitrag ist jeweils zu Beginn des Kalenderjahres fällig. Sie können der DHyG eine Einzugs ermächtigung erteilen. Der Jahresbeitrag für das laufende Jahr wird in der Regel bis zum 31. März von dem von Ihnen benannten Konto eingezogen.
